AGB
Immobilien Schmuck – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Angebote und Nachweise erfolgen deshalb nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Angaben über Rentabilität, Umsätze etc. sind gleichfalls ohne Gewähr.
Die Kontaktaufnahme zu einem Angebot, oder die Aufnahme von Verhandlungen zu einem speziellen Angebot gelten als Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen.
Sämtliche Informationen sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Das Immobilienbüro Schmuck darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Das Immobilienbüro Schmuck hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung oder Mietvertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde oder des Mietvertrages.
Sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages entsteht unser Honoraranspruch. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei:
a) An- und Verkauf von Grundbesitz (auch im Wege der Zwangsversteigerung) für Käufer und Verkäufer je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
b) Vermietung und Verpachtung 2,38 Monatskaltmieten (bzw. entsprechend Pachtzinsmonate) inkl. MwSt.; zahlbar durch den Vermieter bzw. bei besonderer Vereinbarung durch den Mieter, bzw. den Vormieter.
c) Erbbaurecht je 3,57% (inkl. MwSt.) des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses, zahlbar vom Eigentümer wie auch vom Erbbauberechtigten.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Das Immobilienbüro Schmuck übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Immobilienbüro Schmuck, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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